Wirrwarr schwarze Kennzeichen am Schlepper

Hallo zusammen. Ich möchte meinen Schlepper gerne mit H Kennzeichen zulassen. Darf ich damit, wenn es auf dem Landwirtschaftlichen Hof von nem Kollegen eng wird, trotzdem einspringen und einen Hänger mit grünem Folgekennzeichen vom Hof ziehen um ihm zu helfen?

Bitte kein gefährliches Halbwissen, das gibt es schon genügend im WWW.

Mit freundlichen Grüßen 
Christoph 

Hallo,

bin kein Rechtsanwalt, aber meines Wissens nach darfst du den Schlepper einsetzen wie du willst mit schwarzem H-Kennzeichen, nur nicht vermieten oder sowas.

Mit einem grünen Kennzeichen darfst du nicht zu Oldtimertreffen oder sowas fahren!!! 

Das Problem könnte hier wohl eher der Anhänger sein:
Anhänger mit grünem Folgekennzeichen…:
25 km/h?

Da passe ich, würde mal deine Versicherung fragen ob da der Anhänger über dich Haftpflicht versichert ist…

Gruß

Friedhelm

Mit nem grünen Kennzeichen wäre alles kein Problem. Für die Zeit wo man auf Treffen fahren will kann man ihn ja trotzdem versteuern. Das geht 4 Wochen weise.

Das mit den Hänger von dem Hof kann keiner wirklich beantworten, egal wo man fragt. 

https://ble-medienservice.de/1035/landwirtschaftliche-fahrzeuge-im-strassenverkehr

sollte die Fragen beantworten.
Schlepper mit schwarzem Kennzeichen (auch H-Kennzeichen) können auch zulassungsfreie Anhänger mit grünem Folgekennzeichen ziehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind:
-in lof Betrieben 
-für lof Zwecke (Zweck der jeweiligen Fahrt)
-bis 25 km/h (gekennzeichnet und eingehalten).

Ich würde das genau so beantworten. Ich selbst setze einen Schlepper mit schwarzem Saisonkennzeichen als Erntehelfer mit ein und ziehe zulassungsfreie Anhänger (25 Km/h) als auch zugelassene Anhänger bis 40 Km/h. Bei Verkehrskontrollen hatte ich damit noch nie ein Problem.

Guten Tag Zusammen,

wenn Sie für den Schlepper ein H-Kennzeichen bekommen, dürfen Sie eigentlich alles mit dem Schlepper machen -außer gewerblich tätig zu werden. Sie können zu treffen reisen, Sonntags spazieren fahren und dergleichen. Natürlich können Sie den Schlepper aber auch für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke einsetzen und damit auch Anhänger (zulassungsfrei mit 25 km/h, “schnellere” Anhänger nur mit Zulassung) ziehen. Achten Sie bei 25 km/h-Anhängern aber unbedingt darauf die Geschwindigkeit auch einzuhalten!

Um eine Zulassung zu erhalten, brauchen Sie ja ohnehin eine Haftpflichtversicherung. Normalerweise sollte diese Versicherung alle diese Einsätze auch abdecken. Im Zweifel sprechen Sie jedoch einmal mit der Versicherung.

Eine Bemerkung noch: Der einmal verliehene Oldtimer-Status wird bei der TÜV-Prüfung in Augenschein genommen. Es dürfen also keine wesentlichen, den Oldtimer-Status begründenen Bauteile, Baugruppen oder ähnliches wesentlich verändert, umgebaut, ergänzt etc. werden. Das könnte den Oldtimer-Status gefährden, auch wenn das sicherlich Auslegungssache und vermutlich auch ein eher theoretisches Problem ist.

Beste Grüße,
Christian Brüse
Redaktion profi.

Danke für die Antworten.

Gruß Christoph 

Hallo,

dieses Thema beschäftigt mich gerdade auch. Eine Frage habe ich noch. Wenn der Schlepper als Oldtimer zugelassen wird benötigt man dann den LKW Führerschein CE oder genügt der T Führerschein?

Mit freundlichen Grüßen
Patrick

Das  wird wohl wie immer auf den Einsatzzweck ankommen. Wenn es ein Landwirtschaftlicher Einsatz ist reicht der T und ansonsten immer LKW Schein. 

Guten Tag Allerseits,

der notwendige Führerschein hängt am Einsatzzweck. Ist ein land- oder forstwirtschaftlicher Einsatzzweck gegeben, sind die Führerscheinklasse L und T ausreichend. Für reine Spazierfahrten oder sonstige Einsätze ohne lof-Zweck (in der Regel sind das auch Fahrten zu Oldtimmer-Treffen!) gelten die Klassen L und T nicht!

Dann sind folgenden Klassen notwendig:

  • Fahrzeuge bis 3,5 t: Klasse B
  • Fahrzeuge >3,5 t bis 7,5 t: Klasse C1 (C1E bei Fahrten mit Anhänger)
  • Fahrzeuge von mehr als 7,5 t: Klasse C (CE bei Fahrten mit Anhänger).
    Die Gewichte sind die zulässigen Gesamtgewichte.

Achtung also bei Youngtimern und jungen Fahrern: Viele Youngtimer wiegen mehr als 3,5 t und viele jüngere Fahranfänger haben die Klassen C1/C1E bzw. C/CE nicht!

Beste Grüße aus der Redaktion profi,
Christian Brüse

Darf man mit H-Kennzeichen wirklich noch arbeiten? Habe gehört man darf angeblich garkeine Anhänger mehr dran hängen wenn man ein H-Kennzeichen am Schlepper hat.

Gruß Christoph 

Das H-Kennzeichen bedeutet keinerlei Nutzungseinschränkung (mehr): https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/das-h-kennzeichen

Super. Danke