Frontanbaugeräte mit mehr als 3,5 m Länge

Bei Frontanbaugeräten ist der maximale Abstand von der Vorderkante des Anbaugerätes bis zur Lenkradmitte auf 3,5 m begrenzt. Diese Vorgabe enthält das Merkblatt für Anbaugeräte aus dem Bundesverkehrsministerium. Bei Überschreitung dieses Maßes sieht das Merkblatt eine Begleitperson zum Einweisen oder geeignete Kameras (profi 9/2015) vor, um die eingeschränkte Sicht an Einmündungen auszugleichen. So weit so gut. Hat jemand Erfahrungen mit dieser Vorschrift? Sind zusätzlich Gutachten des TÜV, Ausnahmegenehmigungen oder Eintragungen in den Fahrzeugpapieren erforderlich? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

Da wirds nichts geben. Egal ob mit Kamera oder Einweiser oder auch nur 3,40m Länge - die Sorgfaltspflicht beim Betrieb eines solchen Fahrzeugs bleibt beim Fahrer. Wenn was passiert, gibts so oder so den schwarzen Peter.

Hallo,
wurde dieser Wert nicht aktuell auf ich glaube 4m erhöht? Meine ich gehört zu haben. Im Internet finde ich dazu jedoch nichts.
Gruß Andreas

In der Profi 4 / 2016 findet ihr auf der Seite 103 einen kleinen Artikel über die Erleichterung beim Vorbaumaß.

Dort wird beschrieben, daß in Bayern und Baden Württemberg die Geringe Einschränkung des Vorbaumaßes von max 5m akzeptieren , wenn ein DLG Anerkanntes VKMS als Assistenzsystem verbaut ist.
Näheres sie Artikel

Achtung, egal was BW oder Bayern erlaubt, grundsätzlich ist immer eine Ausnahmegenehmigung nach §70StVZO erforderlich. Diese muss bei den Regierungspräsidien beantragt werden. Hierbei können dann eben verschiedene Voraussetzungen, TÜV Gutachten oder andere Nachweise erforderlich sein. In der Regel muss dann auch noch die Genehmigung der Versicherung vorliegen.Ist die Ausnahmegenehmigung nicht vorhanden, liegt im Falle eines Unfalls immer eine Mitschuld bzw. eine Fahrlässigkeit vor.Die Vorgehensweise ist identisch zu der Überbreite beim Mähdrescher. Lediglich ein anerkanntes Kamerasystem einzubauen oder einen Einweiser mitzunehmen reicht nicht!

Hallo,
wollte mal dieses Thema wieder aufgreifen. Wer nutzt solche Systeme und welche Erfahrungen habt ihr gesammelt mit denen. Haltbarkeit . Eintragungen oder Behördliche Auflagen ???