Überbreites Frontanbaugerät?

moin
wer weiß Bescheid, wo und wie ich eine(Ausnahmegenehmigung)für ein überbreites Frontanbaugerät (Anbaugerät) bekomme, und, gilt diese dann nur in verbindung mit einem Schlepper, oder nur für das Anbaugerät mit jedem Schlepper, oder gar für den Schlepper mit jedem überbreiten Anbaugerät bis zur beantragten Breite

Was brauchst Du denn genau? Über 3 meter? Dann musst Du mit dem anbaugerät zum TÜV, ausmessen lassen, und dem strassenverkehrsamt eine Haftungserklärung unterschreiben, in der Du für alle schäden, die durch die überbreite entstehen, aufkommst. Und Deine schlepperversicherung muss ihr ok dazu geben. Das bedeutet, für jeden schlepper eine erklärung von Dir und der versicherung.

Hallo Ludger!
Hatten auch so was ähnliches durch! Bei uns kam ein DEKRA - Prüfer auf den Hof und hat sich das Gespann angeschaut und vermessen. Der sagt dir auch gleich was für zusätzliche Anforderungen/Bedingungen du zu erfüllen hast, um das Gespann legal im Straßenverkehr zu bewegen (Stichwort Anbaulänge; wenn eine bestimmte Länge von Vorderkannte Gerät bis zum Lenkrad überschritten ist, gibt es die Auflage mit Führungsfahrzeug zu fahren usw.). Ob du zusätzliche Beleuchtung brauchst wird er dir auch erzählen können. Letztendlich bekommt meines Erachtens nur das vorgestellte Gespann dann den “TÜV - Segen” oder auch nicht, will mich da nicht konkret festnageln lassen. Frage doch mal beim TÜV nach.
MfG Klaus

Ich frage mich ja welcher Hersteller heute noch Geräte mit überbreite baut, die nicht zum klappen sind? Falls es ein Eigenbau sein sollte, denke ich das Du so ein Gerät erst recht nicht eingetragen bekommst, da es sicher die Möglichkeit gibt das Ding auf einen Transportfahrzeug mitzunehmen!! Alles über drei Meter gibt Ärger, es sei den es ist Bauartbedingt nicht anders Möglich, ( Z. B. Mädrescher, Häcksler und ähnliches) alles andere muß klappbar sein oder eine Langfahrvorrichtung haben! Sollte ich ganz falsch liegen freue ich mich über andere Meinung!!
MfG Martin

Hallo Martin!
Nun mal langsam! Nix für ungut, aber der deutsche Amtsschimmel unterscheidet noch die Überbreiten! Ab 2,75m hast du Überbreite die du kenntlich machen mußt(Warntafeln). Ist ab 3,00m Überbreite, aber dann mußt du eine gelbe Rundumleuchte …bla bla… haben und einsetzen.Ich kenne auch keinen der mir 4 oder mehr Metern vorn hier in Deutschland rumgurgkt. Aber ich denke mal hier ging es ganz einfach darum, sich legal im Straßenverkehr bewegen zu können.
MfG Klaus

Was ist an überbreites Anbaugerät falsch zu verstehen?? ÜBERBREIT! Für mich mehr wie 3 Meter sonst würde man doch nicht so eine Frage stellen!
MfG Martin

Habe vor 3 Wochen neue Zwillingsräder eingetragen bekommen. Breite 3,20m, ohne Rundumleuchte!!

Hallo Martin!
Freue mich über deine Antwort. Will nur sagen, daß der Gesetzgeber Überbreite ab 2,75m ansieht, so steht es in der STVO. In der Landwirtschaft ab 3,00m. Über die Kenntlichmachung gibt es Vorschriften, die jedoch noch Interpredationsspielräume (für die Behörden) zulassen. Schau doch mal bei www. landkreis - muenchen.de nach. Da gibt es Richtlinien die für die Kenntlichmachung in Betracht kommen. So ist auch zu erklären, warum in einigen Teilen Deutschlands “nur” eine Warntafel reicht, in anderen Teilen vielleicht noch zusätzlich eine Rundumkennleuchte. Mehr wollte ich nicht sagen :slight_smile:
@ Wilhelm: Glückwunsch, es geht also auch ohne RKL! :slight_smile:

MfG Klaus

Habe auch ohne Probleme Zwillinge mit 3,25m eingetragen bekommen logisch mit Tafeln Beleuchtung und kotflügeln
Das ist ja auch noch ein bisschen was anderes

Ich hab mir da auch schon oft Gedanken gemacht . Fahre aktuell ein claas Disco 3100 frontmähwerk mit 3m . Jetzt gibt es aber noch eins mit 3.4m . Dadurch hätte man dann noch etwas mehr Luft gerade bei kurvenfahrt .
Hab erst letzte Woche eine Ausnahmegenehmigung für meinem Lexion 430 mit 3.5m bekommen. War echt kein act. Kostet 91€ für 3 Jahre . Hatte aber auch schon Gutachten vom TÜV. Also müsste so ein Frontmähwerk doch zum Beispiel echt kein Problem sein. Oder ?