Zusatzdruckluftkessel für RDA im Straßenverkehr zulässig?

Hallo,
ich überlege einen zusätzlichen Druckluftkessel in der Fronthydraulik bzw. direkt am Güllefass anzubauen um den Befüllvorgang der Reifendruckregelanlage durch die Bevorratung von mehr Druckluft im System zu beschleunigen. Er würde durch ein Überströmventil abgehend vom Original Druckluftkessel befüllt und somit vom Bremssystem getrennt betrieben.

Jetzt meine Frage zur rechtlichen Seite:

Muss der Druckluftkessel hierfür besondere Normen erfüllen bzw. erlischt die Fahrerlaubnis wenn für diesen Zweck zum Beispiel ein Druckluftkessel aus dem stationären Bereich verwendet wird? Bespielsweise ein liegender Druckluftkessel mit einer Zulassung für 16 Bar (würde dann ja nur mit max. 8 Bar betrieben) und 500 liter Inhalt?

Bei Luftkippern wurde das in ähnlicher Weise mit einem geeigneten Überströmventil gelöst, so dass zuerst die Bremse aufgeladen wird bevor die Nebenverbraucher Luft erhalten.
Da Eingriff in die Bremsanlage, ist vermutlich eine Abnahme nötig? Eventuell kann der Fasshersteller helfen.
Ein so großer Druckbehälter wird regelmäßige Prüfungen erfordern (UVV).