Moin
wer kann mir mal sagen was ich mit Führerschein Klasse T ,einen LKW mit 60Km/h bewegen kann an Gesamtmasse .
Oder gibt es da auch noch verschiedene Grenzen .
MFG
Klasse T kennt m.W. keine explizite Gewichtsbegrenzung.
Wichtig ist
-bis max. bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h des Fahrzeugs und
-der landwirtschaftliche Zweck der Fahrt. Letzeres kann mitunter knifflig zu beantworten sein, wenn nicht betriebseigene Güter transportiert werden.
Heiß das ich mit LKW der auf 60 Km /h gedrosselt ist und Auflieger meine eigene Produkte mit 40 To bewegen darf ?
Auflieger machen evtl. Stress bei der Steuerfreiheit, von Seiten der Fahrerlaubnis sehe ich da grünes Licht (ohne Gewähr!)
https://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/klassen-lt.html
Kommt darauf an was im Fahrzeugschein steht und die Ausstattung deines Lastkraftwagen. Ich würde mal bei der Polizei anfragen. Hinterher zu argumentieren ist meistens schwieriger
Für einen Lkw (Lastkraftwagen) mit mehr als 7,5 zGG benötigt man unabhängig von der Geschwindigkeit die Führerscheinklasse C bzw. CE (früher Klasse 2).
Der T Führerschein erfasst nur Zugmaschinen. Der sogenannte Agrotruck mit der Schlüsselnummer 891000 sowie die „LoF Sattelzugmaschine“ mit der Schlüssel Nr. 90 0000 (siehe Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein) können bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h mit dem T Führerschein geführt werden. Voraussetzung ist genauso wie bei Schleppern der land- oder forstwirtschaftliche Zweck (siehe dazu § 6 Abs. 5 Fahrerlaubnisverordnung).
Hinweis: Lkw wurden häufig umgerüstet. Hierbei ist eine Abnahme beim Sachverständigen (z.B. TüV, Dekra etc.) erforderlich, um die o.a. Schlüsselnummer zu erhalten.
MfG
Heinz Haarlammert
Hallo
Ist ja sehr komplex das Thema
Konkrete Frage
Darf ich einen Agrotruck mit der Schlüsselnummer 891000 oder einen „LoF Sattelzugmaschine“ mit der Schlüssel Nr. 90 0000 welcher gedrosselt ist auf 60 Kmh
mit einer Kippmulde gekoppelt ist und einem gesamt Gewicht des Zuges von 40 To hat ,mein eigenes Getreide zum Landhandel fahren ?
Und nur den T Führerschein habe !
MFG
Führerscheinrechtlich O.K, wenn der Führer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der landw. Zweck wird offensichtlich eingehalten, weil eigenes Getreide zum Landhandel transportiert wird.
Unabhängig von der Führerscheinklasse muss der Führer auch „geeignet“ sein, so ein Gespann führen zu können.
MfG Heinz Haarlammert