Gewerbliche Getreidetransporte

Hallo,
seit dem 1.1.19 sind ja neue Regeln bezüglich Transporten herausgekommen. Leider ist es in manchen Fällen leider immer noch nicht eindeutig geregelt.
Zu unserem Fall:
Wir transportieren als Lohnunternehmer für eine große Genossenschaft (Gewerbebetrieb) Kartoffel, Getreide, Dünger, Schrot und Komponenten für Schrot-Mischungen wie Rapsschrot, Sojaschrot, usw.
Transportiert wird mit 40 km/h-Schleppern nicht nur von und zu Landwirten, sondern auch zwischen den verschiedenen Lagerstellen oder von Komponentenlagern (z.B. Hafen) zu den Lagerstellen.
Was benötige ich jetzt bezüglich Maut, Erlaubnis Güterverkehr, Kfz-Steuer, Berufskraftfahrer Qualifikation (95) und Fahrerlaubnis ?:man_shrugging:
Auftraggeber und Rechnungsempfänger ist die Genossenschaft.
Gruß aus dem heißen Norden !

Hallo,
in Bezug auf Maut:
40 km/h max. bbh Zugmaschine und als Ladung landwirtschaftliche Bedarfsgüter, und das sind in deiner Aufzählung alle = keine Maut. Auch und gerade für Lohnbetriebe!
Eintrag 95 und Kontrollgerät sind wegen max. 40 km/h auch nicht notwendig
Führerschein bei Landwirtschaftlichen Bedarfsgütern reichen L und T aus. Gewerbliche Transporte ab 21 CE erforderlich.
KFZ Steuer = Steuerberater fragen, das weiß ich nicht.

ISt alles ohne Gewähr, aber so haben wie das auf dem letzte Lehrgang Berufskraftfaherquali durch gesprochen…

Gruß

Friedhelm

Die Transporte sind auf jeden Fall gewerblich. Ausnahmen im Steuer- und Führerscheinrecht gibt es m.W. nur für Biogasanlagen. Daher wäre ich mit bzgl. Führerschein nicht so sicher. MMn müssen die Fahrzeuge auf jeden Fall versteuert werden, das geht auch monatsweise, beim Zollamt anrufen!
Wie es mit der Nutzung von 40 km/h Anhängern aussieht weiß ich nicht. Das Privileg der 2jährigen HU-Intervalle steht auch nur landwirtschaftlichen Betrieben zu, nicht Spediteuren.

Hallo,

Da hat sich ganz viel geändert in der letzten Zeit! Hier mal ein Link zu eine Aufstellung Stand 2014:

https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/348/article/26347.html

und hier ein Nachtrag aus Januar 2019 der das Ganze aktuell klar stellt:

Bei der Steuer bin ich auch nicht sicher, deswgen mein Hinweis auf den Steuerberater.
Aber wenn die LOF Zugm. 40 km/h eingetragen hat und es zugelassenen Anhänger verwendet werden und das Ladegut ein LOF Bedarfsgut nach der Definition ist braucht man keinen LKW Führerschein, kein Kontrollgerät und keine Maut zu zahlen.

Zumindest hat man mir das so erzählt und so lese ich das auch aus den Merkblättern raus.