Maut auf Bundesstraßen ab 1.7.18

Hallo zusammen,

Die Maut für Bundesstraßen kommt ja ab 1.7.18. Wer von euch hat sich darüber schon Gedanken gemacht wie er damit umgeht? Schlepper drosseln, Maut zahlen oder die schlechteste Variante, hoffen das er nicht erwischt wird? 

Ich würde die Fahrzeuge drosseln auf 40 km/h. Somit fällt die Maut weg, keine Fahrerkarte, SP fällt weg, HU nur noch alle 2 Jahre und weniger Reifenverschleiss. Für mich klarer Vorteil fürs drosseln.

Bin gespannt auf eure Reaktionen 

Gruß Christoph 

Kein Problem, da ich sowieso nur 40 fahre. Die Zeit, die ich durch 50er Schlepper sparen würde, verbrate ich durch jährlich TÜV und halbjährlich SP wieder. Also: außer Spesen nix gewesen.

Gruß
Ernst Dieter

Lt. Wochenblatt Westfalen-Lippe ist die derzeitige Auslegung so, dass Lohnunternehmen bzw. Bauern bei Transportaufträgen für Andere, sogar im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, Maut zahlen sollen und zwar auch bei 40 km/h.
Also bei Weitem keine Entwarnung! Wer allerdings kontrollieren möchte wem der Mais auf dem Anhänger gehört und zu wem gefahren wird, weiß wohl auch noch keiner. Nachbesserungen bzw. Ausführungsverordnungen werden kommen (müssen), sonst drohen neue Rechtsunsicherheiten.

In welcher Ausgabe auf welcher Seite steht das denn so? 

Nr. 23/2018 Seite 35f.
Für Abonnenten auch online zu lesen, Wochenblatt.com.

Hier ein Link von Agrarheute.

https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/mautpflicht-gilt-fuer-lof-fahrzeuge-531695

Hallo Allerseits,

das Thema Maut ist derzeit in aller Munde und viel wird diskutiert. Nicht immer wird dabei alles richtig dargestellt. Fakt ist bislang:

  • ab 1. Juli sind neben Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen auch alle Bundesstraßen mautpflichtig
  • die Mautpflicht gilt für alle Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 7,5 t beträgt
  • oder für Fahrzeuge, die zur Güterbeföderung gemäß dem GüKG verwendet werden
  • die Mautpflicht gilt sowohl für private, als auch für gewerbliche Fahrten. Leerfahrten sind nicht mautpflichtig
  • mautpflichtig können auch Nachbarschaftshilfen, Hilfe im Maschinring und ähnliches sein (dafür gab es bislang Ausnahmen)

Einzige Ausnahme von der Mautpflicht:

  • Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h sind von der Mautpflicht befreit, wenn sie Güter für den eigenen Betrieb transportieren. Das sind nach bisheriger Auffassung (endgültig hat sich Bundesverkehrsministerium noch nicht geäußert!), die einzigen Fahrzeuge, die von der Mautpflicht befreit sind!
  • diese Ausnahme bezieht sich ausschließlich auf die 40 km/h. Die Bauart der Fahrzeuge ist egal.
  • es besteht Hoffnung, dass die Ausnahme noch auf alle Einsatzzwecke (bspw. Transporte von Lohnunternehmen, Nachbarschaftshilfe, Maschinenring-Tätigkeiten) erweitert wird. Nach derzeitiger Lesart sind solche Fahrten für Dritte selbst mit einem 40 km/h-Schlepper mautpflichtig.

Neue Fahrzeuge in der Mautpflicht:

  • Agrotrucks, gedrosselte Zugmaschinen und ähnliche Fahrzeuge unterliegen nun auch der Mautpflicht. Früher waren solche Fahrzeuge nicht vom Gesetz erfasst. Diese Ausnahme wurde jedoch schon vor längerer Zeit kassiert.
  • ob Befreiungen im Einzefall möglich sind, entscheidet das Bundesamt für Güterverkehr und/oder Toll Collect.

Zusammenfassung:

  • 40 km/h-Fahrzeuge sind von der Maut befreit, wenn sie Güter für den eigenen Betrieb transportieren (auf generelle Ausnahmen für 40 km/h-Fahrzeuge - Nachbarschaftshilfe etc. - müssen wir hoffen)
  • schnellere Fahrzeuge sind mautpflichtig
  • Agrotrucks sind mautpflichtig (wenn schneller als 40 km/h)
  • Ausnahmen folgen hoffentlich noch. Sicher ist das jedoch nicht.

Beste Grüße aus der Redaktion profi,
Christian Brüse

Kann mal jemand erklären, wie und wo ich die Maut entrichten muss? Auf den Bundesstraßen gibt es doch keine Fahrzeugerkennung. Wie soll das überhaupt funktionieren? 
Gruß 
Thomas

Im gewerblichen Güterverkehr sind sog. OBUs (On board units) verbaut, welche mittels GPS den Standort und damit auch welche Strasse befahren wird, ermitteln. Bis zu diesem Frühjahr zeigten die Geräte auch die Mautgebühr für den befahrenen Strassenabschnitt ( beispielsweise Autobahn zwischen zwei Anschlussstellen) an. Dadurch konnten aber auch die Mautgebühren direkt verglichen und damit die Strassenwahl beeinflusst werden. War wohl auch ein Grund warum jetzt nur noch die Gewichtsklasse angezeigt wird. Vorher piepste das Gerät auch immer kurz vor Ende eines Mautabschnitt, dann wurde der Betrag des Abschnittes angezeigt. Das bedeutet also, dass die Standortermittlung für einen ganzen Abschnitt “korrekt” erfassen musste, damit das System sicher sein kann, dass man auch auf der Autobahn und nicht ein Stück parallel auf einem Feldweg gefahren ist. Es soll wohl auch stationäre Sender geben, die die Standortermittlung verbessern (wie RTK), damit keine Maut ungerechtfertigt erfasst wird. 

Viele Grüße

Björn 

Also hier wurden Säulen an der Bundesstraße aufgestellt. Sehen aus wie Blitzer sind eben nur blau lackiert und erfassen die Fahrzeuge.

Gruß 

um zu klären ob es sich um einen 40 oder 50 km/h Traktor handelt bzw. um betriebseigene oder entgeltliche Transporte müsste aber durch Personal kontrolliert werden.
Die nächste Frage ist dann noch ob die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Traktors oder die (eingehaltene) bbH des Anhängers anzusetzen ist. Leerfahrten mit dem Traktor bleiben offenbar mautfrei, da das Fahrzeug als solches ja nicht zur Güterbeförderung vorgesehen ist.

Muß ich nur bei Transportaufgaben Maut bezahlen oder auch wenn ich mit Arbeitsgeräten und 50km/h unterwegs bin?

Wie soll ein Privater oder Gewerblicher Kleintransport sicher erkannt und abgerechnet werden? Beispiel: PKW und geschlossenem Hänger. Ist so ein Gespann überhaupt relevant für die Maut?
Anscheined ist das arbeitende deutsche Fussvolk noch nicht genug durchschaubar/kontrollierbar bei dem was es treibt. Wo das endet - mal sehn, aber Geschichte wiederholt sich ja. Ich hoffe nur, das es nicht so schlimm kommt… Sonst wird noch in Sämaschinentanks geschaut ob sie leer oder voll sind;-)

Gruß Bernd

Bevor es ins Grundsätzliche abgleitet, bitte den Beitrag von Herrn Brüse lesen —>ab 7,5t zGG. Und es geht nur um Gütertransporte, also nicht um Leerfahrten von Traktoren oder solche mit angebauten oder angehängten Arbeitsgeräten, denn diese sind weder für Güterbeförderung bestimmt, noch werden sie dafür gerade konkret verwendet. LKW, auch Agrotrucks, müssen auch für Leerfahrten zahlen, da zur Güterbeförderung bestimmt! Ebenfalls zahlen müssen Private die mit LKW ab 7,5 t unterwegs sind, Beispiel Turniersport.
Nochmal die Frage, ob nicht das Vorhandensein eines auf 40 km/h zugelassenen Anhängers die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für den ganzen Zug im Sinne der Mautregelung auf eben diesen Wert festlegt, damit wäre eventuell eine Drosselung der 50 km/h Traktoren zumindest für Landwirte bei Eigentransporten doch nicht erforderlich. Sondern lediglich wie gehabt die Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenze.

Es ist schon traurig unsere Regierung ist ja mit sich selbst beschäftigt, das heist es kann hier nichts vernünftiges raus kommen.
Es sind Fahrzeuge da die sicher bis 60 km fahren können, die werden jetzt auf 40 km gedrosselt, wer hat davon eigentlich was, die hier alle schreiben 40 km sind kein Nachteil lügen sich doch bloss in die eigene Tasche, so ein Schwachsinn.
Wer hat den in der heutigen Zeit in der es immer noch enger zu geht noch Zeit übrig.
Bei der ganzen Sache gibt es soviele Sachen die einfach nicht klar sind, nur unsere Vertreter sei es Bauernverband usw.  sagen einfach mal drosseln.

Die Regierung kann nur Gesetze machen und das hat sie getan. Die erste Mauteinführung war auch holperig, am Ende hat es funktioniert.
Im Moment hapert es eher an der (unpolitischen) mittleren Verwaltungsebene bei den Ausführungsbestimmungen. Eine Belastung der Urproduktions-Ebene ist vom Gesetzgeber offensichtlich nicht vorgesehen, wie sich das bei den modernen Strukturen abgrenzen lässt hat in der Verwaltung offensichtlich keiner bedacht.
Es sind Schlepper da die 50 oder 60 km/h fahren, wegen der damit verbundenen Privilegien und Kostenvorteile sind jedoch fast alle Anhänger und viele Arbeitsmaschinen maximal für 40 km/h zugelassen. Das ist auch bisher einzuhalten. Die Verbände sind aufgerufen darauf hinzuwirken, die Mautregelung von der Höchstegschwindigkeit des eigentlichen Transportmittels  (Anhänger) abhängig zu machen, dann würde sich zumindest für Landwirte nichts ändern.