Landw. Brandveresicherung

braucht man in der Landwirtschaft eine elektrische Betriebsmittelprüfung?
Ist die zwingend Notwendig?
Viele Grüße

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Hallo,

spätestens wenns bei dir gebrannt (ich hatte letztes Jahr den Fall) hat wird das als erstes kontrolliert und im zweifelsfall die Zahlung verweigert.

Du bist verpflichtet wie alle Gewerbebetriebe jährlich alle bewegliochen und alle 4 Jahre deine stationären elektrischen Anlagen prüfen zu lassen.

MFG

Andreas

Hallo zusammen.
Mal eine Frage aus meinem Fachgebiet… :wink:
In Deutschland ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel prüfen zu lassen. Diesbezüglich besteht keinerlei Wahlfreiheit. Die entsprechenden Vorschrift dazu lautet DGUV V3, ehemals BGV A3. Die vom Vorschreiber genannten Zeiträume sind nicht fix (wie beim Vorschreiber dargestellt) sondern hängen unmittelbar vom Prüfling, also vom Gerät oder Anlage ab. Je nach Gefährdung (Einsatzgebiet/Einsatzhäufigkeit) können die Prüffristen kürzer oder länger sein. handgeführte Baustellenwerkzeuge haben z.B. ein halbjährliches Prüfintervall. Monitore im Büro sind alle 2 Jahre fällig. Prüffristen könne ebenso verlängert werden, wenn eine gewisse Fehlerquote bei den Messungen unterschritten wird. Dieses muss aber durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden und plausibel sein. Ebenso hat die Prüfung nur durch eine entsprechende Elektrofachkraft zu erfolgen.

Es wird auch nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die Landwirtschaft in den „Genuss“ kommen wird, das wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden, eine Sicherheitsfachkraft für den Betrieb genannt werden muss. Arbeits- und Betriebsanweisungen zu erstellen sind, usw., usw… die neuen Ordnungsstrafen beim Anwenderschutz im Bereich Pflanzenschutz zielen schon in diese Richtung ab…

…so, das von mir dazu…sollten noch elektrotechnische Fragen offen sein, gern Fragen…
Gruß, Bernd

Hallo,
also mein Versicher sagte mir, das brauchen Sie nicht, sicherheitshalber frage ich aber nochmal nach. Aber wenns tatsächlich so ist, wie von Bernd beschrieben, frage ich mich, wieviele von uns das finanziell und peronell zu allem andern, das noch stemmen können. (QS - Auflagen, BG- vorschriften hier insb. Gefährdungsbeurteilung für fast jede Tätigkeit, Arzneimittelaufzeichnungen, Düngeaufzeichnungen, Anträge, Tierwohl und so fort).
Ohne jetzt jammern zu wollen, aber wir können das ja nicht auf unsere Produkte umlegen, wir bekommen ja in den meisten Fällen gleichviel wie bisher, beim Rindfleisch ist es derzeit weniger.
Das nurmal von mir.

Gruß Josef

…nur das das nicht falsch verstanden wird: Die Pflicht hat nichts mit der Versicherung zu tun, sondern ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften / Unfallversicherer…und explizit in der DIN-VDE 0701-0702 geregelt. Das die Versicherung, wie von Andreas geschrieben, sich natürlich gern darauf beruft und diese Nachweise auf einmal sehen möchte, liegt in der Natur der Versicherungen. Diese kürzen daraufhin gern die Leistungen im Schadensfall, sollte der Nachweis nicht erbracht werden können.
Ich bin überzeugt davon, das die Landwirtschaft diese (und andere bereits von mir genannten Dinge) irgendwann genau so selbstverständlich zu erledigen und nachzuweisen hat, wie jedes andere (Industrie-)Unternehmen heute auch schon. Denn die zukünftigen landw. Unternehmen werden immer größer und werden somit zum Arbeitgeber mit abhängig Beschäftigten. Dieses würde dann noch viele andere Vorschriften wie die Arbeitsstättenverordnung, Arbeitssicherheitsverordnung und viele Dinge im Arbeitnehmerrecht- und Schutz mit sich bringen. Ganz zu schweigen von Höchstarbeitszeiten und dem Verbot von Wochenend und Feiertagsarbeit. Ausnahmen dazu müssten dann beim Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden. …aber jetzt soll es auch gut sein mit der „Schwarzmalerei“…erfreuen wir uns lieber daran, das es bis dato noch so ist wie es ist…
Gruß, Bernd