Arbeitsscheinwerfer eintragen lassen LKW

Hallo

Ich war heute mit unserem LKW an einer Weiterbildung (Schleuderkurs)

Da wir für die Landwirtschaft fahren, haben wir rundherum Arbeitsscheinwerfer. Da meinte ein Experte das müsse alles eingetragen werden. (Er meinte wohl das Anbauen, nicht nur das benutzen, sei nicht erlaubt) Mit der Polizei hatten wir noch nie Probleme damit.

Kann mir jemand sagen, ob das wirklich eingetragen werden muss? Oder wo ich mehr zum Thema nachlesen kann?

LG

ps: es handelt sich um LED Arbeitsscheinwerfer ohne Fernlichtfunktion, die nicht auf der Strasse benutzt werden.

Bisher war mir nur folgendes bekannt:
STVZO §52: „(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden.“

Dass sich aus anderen Regulierungen abweichendes ergibt, wäre mir neu.