Hallo, vor etwa 3 Wochen habe ich mir einen gebrauchten Schlepper bei einem Raiffeisenstützpunkt angesehen. Nach einigen Verhandlungen wurde mir dann per WhatsApp ein Kaufpreisangebot gemacht. Ende vorletzter Woche wurde dann auf meine Bitte hin ein umfassendes schriftliches Angebot nachgereicht, dass ich für die Bank brauchte. Nachdem die Finanzierung gesichert war, habe ich den Verkäufer am letzten Donnerstag vormittags angerufen und nach einem kurzen Gespräch das Angebot angenommen. Der Verkäufer sagte mir daraufhin, dass er noch unterwegs sei und sich wegen der weiteren Formalitäten umgehend melden würde wenn er wieder im Büro ist. Nachdem er sich bis zum Nachmittag nicht gemeldet hatte, habe ich Ihn mehrfach auf seinem Handy und im Büro angerufen, aber Ihn nicht erreicht. Auch am Freitag und am Montag Vormittag das gleiche. Erst Montag Nachmittag ging ein Kollege ans Telefon und sagte mir, dass der Verkäufer seit Freitag krank sei. Er konnte sich aber an mich erinnern und versprach, sich wegen dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Am Dienstag Vormittag rief dann ein weiterer Kollege des Verkäufers bei mir an und teilte mir mit, dass der Schlepper inzwischen anderweitig verkauft worden sei. Es täte Ihm zwar leid, aber daran könnte man jetzt nichts mehr ändern. Mal abgesehen davon, dass ich sehr enttäuscht bin, würde es mich brennend interessieren, wie dieser Vorgang rein rechtlich zu betrachten ist?
Auf den Angeboten steht meist freibleibend, also erst wenn unterschrieben ist oder eine Auftragsbestätigung vorliegt, ist das Geschäft in trockenen Tüchern
Das ist sicher richtig, aber die telefonische Auftragsbestätigung meinerseits und die Ankündigung des Verkäufers, die für den Kauf notwendigen Formalitäten umgehend zu erledigen müssten doch zumindest eine gewisse Sicherheit bieten. Es handelt sich schliesslich nicht um einen windigen Fähnchenhändler, sondern um eine Raiffeisen GmbH!
Im Zweifelsfall stellt sich immer die Frage: Kannst Du es beweisen, gibt es Zeugen, was will man damit erreichen? Der finanzielle Schaden war ja nicht wirklich in der Höhe, als das man da ein Fass aufmacht. Abhaken, evtl. nen bösen Brief an die oberste Geschäftsleitung und einen neuen Kandidat suchen.
Vielleicht servieren sie Dir ja ein Ersatzschnäppchen, wenn Du einen auf empört und beleidigt machst.
Hallo Mixmax66,
in dem Fall würde ich sagen „Dumm gelaufen“. Aber rein rechtlich ist da nichts zu machen. Immerhin hatte der Verkäufer ja gesagt, das er noch unterwegs ist und konnte so nicht dafür garantieren das, die Maschine noch frei ist. Immerhin hätte ja zeitgleich ein anderer Käufer vor Ort ebenfalls zusagen können.
In diesem Fall wäre es wohl nett und auch wünschenswert gewesen der Verkäufer hätte trotz Krankheit die Info der Kaufabsicht an einen Kollegen weiter gegeben.
Hat er aber anscheinend nicht und somit war ein anderer schneller mit der Unterschrift.
Empfehlung für die Zukunft; Per Mail oder Fax die Kaufabsicht schriftlich mitteilen. Kann zwar auch schief gehen, aber Datum und Uhrzeit können dann im Zweifel helfen nach zu weisen das man zuerst war.