Guten Tag Zusammen,
wenn Sie für den Schlepper ein H-Kennzeichen bekommen, dürfen Sie eigentlich alles mit dem Schlepper machen -außer gewerblich tätig zu werden. Sie können zu treffen reisen, Sonntags spazieren fahren und dergleichen. Natürlich können Sie den Schlepper aber auch für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke einsetzen und damit auch Anhänger (zulassungsfrei mit 25 km/h, “schnellere” Anhänger nur mit Zulassung) ziehen. Achten Sie bei 25 km/h-Anhängern aber unbedingt darauf die Geschwindigkeit auch einzuhalten!
Um eine Zulassung zu erhalten, brauchen Sie ja ohnehin eine Haftpflichtversicherung. Normalerweise sollte diese Versicherung alle diese Einsätze auch abdecken. Im Zweifel sprechen Sie jedoch einmal mit der Versicherung.
Eine Bemerkung noch: Der einmal verliehene Oldtimer-Status wird bei der TÜV-Prüfung in Augenschein genommen. Es dürfen also keine wesentlichen, den Oldtimer-Status begründenen Bauteile, Baugruppen oder ähnliches wesentlich verändert, umgebaut, ergänzt etc. werden. Das könnte den Oldtimer-Status gefährden, auch wenn das sicherlich Auslegungssache und vermutlich auch ein eher theoretisches Problem ist.
Beste Grüße,
Christian Brüse
Redaktion profi.